Stiftskapitel St. Johann

Geschichte

Gründung des Stiftskapitels

Wie bei der Beschreibung der Stiftskirche St. Johann schon erwähnt wurde, errichtete Bischof Kuno I. um 1127 an der Taufkirche des Regensburger Domes das Kollegiatstift St. Johann. Dieses bestand – entgegen anderslautender Hypothesen – aus einer Gemeinschaft von Geistlichen, die man auch als Kanoniker bezeichnet. Ihr Dienst an der Stiftskirche umfasste täglich die gemeinsame Feier der Heiligen Messe und des Stundengebets; doch durften sie ihr Privatvermögen beibehalten und konnten das Stift gegebenenfalls wieder verlassen. Von Anfang an bestand nicht nur architektonisch, sondern auch personell eine enge Verbindung zwischen den Regensburger Domkanonikern und den Mitgliedern des Kollegiatstiftes. So nahm Papst Urban III. die Johanneskirche samt ihrem Besitz 1186 nicht nur in apostolischen Schutz, sondern bestätigte den Kanonikern auch das Recht der freien Propstwahl aus den Reihen des Regensburger Domkapitels, „wie es ab der Erstgründung für diese Kirche vorgesehen war“. 

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Seit einer Urkunde Papst Alexanders IV. von 1257 setzte sich allmählich das Doppelpatrozinium der heiligen Johannes Baptist und Johannes Evangelist durch. Verfügte der Stiftspropst schon laut der Urkunde Papst Urbans III. nicht über die Güter des Stiftes, so führte Bischof Leo der Thundorfer 1264 das weitere Leitungsamt des Stiftsdekans ein. Neben der Pflege der gemeinsamen Eucharistiefeier und des gemeinsamen Stundengebets waren die Kanoniker von St. Johann auch in der Pfarrseelsorge tätig, weshalb dem Stift bis in die neuere Zeit sieben Pfarreien inkorporiert waren. In der Reformationszeit leisteten die Stiftskanoniker Johann Kluespeck († 1545), Johann Zollner († 1549), Georg Waldeisen († 1560) und Georg Riedl († 1566) als aufeinander folgende Weihbischöfe der Diözese Regensburg einen anerkennenswerten Beitrag zur katholischen Reform. Die ältesten, bisher bekannten Statuten des Stiftes stammen aus dem Jahr 1290 und wurden in den Jahren 1511 und 1761/85 revidiert. Während der Stiftspropst seit 1484 nur noch repräsentative Funktionen wahrzunehmen hatte, musste der Stiftsdekan seither alle Leitungsaufgaben des Stiftes übernehmen. Folglich wurden dem Stiftspropst zwar 1733 Mitra, Stab und Ring verliehen; sein Amt erlosch jedoch mit Stiftspropst Josef Graf von Stubenberg, der 1824 als Erzbischof von Bamberg und Administrator der Diözese Eichstätt verstarb. Dank des damaligen Landesherrn, des Fürstbischofs Karl Theodor von Dalberg, fiel das Stiftskapitel 1803 nicht der im übrigen Bayern durchgeführten Säkularisation zum Opfer. Vielmehr erhielt es nach seiner Eingliederung in das Königreich Bayern 1826 die königliche Erlaubnis zur Wahl eines neuen Stiftsdekans und damit zum Fortbestand. Allerdings verfolgte König Ludwig I. damit die Absicht, durch die Erhaltung des Kollegiatstiftes „vorzüglich solchen Geistlichen, welche sich in der Seelsorge oder im Lehramt besondere Verdienste erworben haben, im höheren Alter Gelegenheit zu einer angemessenen ruhigen und ehrenvollen Existenz zu schaffen“. Trotz dieser Umwandlung in ein Seniorenstift entstanden 1864 – in getreuer Fortschreibung der vorausgehenden Satzungen – neue, den Zeitumständen angepasste Statuten. Aufgrund des Inkrafttretens des Codex Iuris Canonici 1917 und der durch zwei Weltkriege hervorgerufenen, wirtschaftlichen Veränderungen wurden während des II. Vatikanischen Konzils im Jahre 1963 neue, zeitgemäße Statuten erstellt. Diese wurden nach Erweiterung des Stiftskapitels von vier auf sechs Kanonikate zunächst 1976 und nach der Einführung des Codex Iuris Canonici 1983 erneut 2022 revidiert. Gegenwärtig besteht das Stiftskapitel daher aus sechs Kanonikern, von denen einer dem Kapitel als Stiftsdekan vorsteht. Nach den Normen des Kirchenrechts ist es eine öffentliche juristische Person der katholischen Kirche, während es im weltlichen Rechtsbereich eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ darstellt. Es verwaltet sich selbst gemäß seinen Statuten, den Rechtsnormen des jeweils aktuellen katholischen Kirchenrechts und der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung, die für die Vermögensverwaltung einschlägig ist.

Aufgaben der Stiftskanoniker

Trotz einer ständig sich wandelnden Welt bemühen sich die Mitglieder des Stiftskapitels auch im 21. Jahrhundert um die Erfüllung des ursprünglichen Stifterwillens und um die Wahrung seiner Grundanliegen. Folglich ist auch künftig das Lob Gottes durch gemeinsame Messfeier, gemeinsames Chorgebet und andere Gottesdienste lebendig zu halten und all dieses – laut dem Wappenspruch des Stiftes – so zu vertiefen, „dass in Allem Gott verherrlicht werde“.

Gemäß dem alten römischen Begriff des „Primus inter pares (des Ersten unter Gleichen)“ leitet der Stiftsdekan das Stiftskapitel, und dient ihm in allen Stiftsangelegenheiten als Wortführer und als sein Vertreter gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden.

Zur Aufrechterhaltung des Stiftsbesitzes, der hauptsächlich aus Immobilien besteht und durch günstige Mietangebote dem allgemeinen Wohl dienen soll, bestellt das Stiftskapitel noch weitere Amtsträger. So dient ein Kanoniker als Administrator des Häuser- und Grundbesitzes und ein weiterer Kanoniker als Custos der Stiftskirche, während einer fachkundigen Leiterin der Verwaltung die Haushalts- und Rechnungsführung über das Stiftsvermögen anvertraut sind.

Die Kanoniker des Kollegiatstiftes

Stiftsdekan Johannes Hofmann

Stiftsdekan Johannes Hofmann

Mitrierter Erzpriester, Monsignore

Univ.-Prof. em., Dr. phil., Dr. theol. habil., 
geboren: 16.12.1950
Weihedatum: 25.06.1983
Eintrittsdatum: 15.10.2017
Stiftsdekan seit 27.12.2019

Custos Bernhard Gaar

Custos Bernhard Gaar

geboren: 30.04.1950
Weihedatum: 01.04.1978
Eintrittsdatum: 01.09.2018
Custos seit 01.05.2020

Administrator Alois Möstl

Administrator Alois Möstl

Prälat, BGR

geboren: 22.02.1948
Weihedatum: 30.06.1973
Eintrittsdatum: 17.10.2021
Administrator seit 14.06.2022

Stiftsdekan em. Heinrich Wachter

Stiftsdekan em. Heinrich Wachter

Prälat, BGR

geboren: 23.03.1930
Weihedatum: 29.06.1955
Eintrittsdatum: 01.05.1991
Stiftsdekan: 27.12.2001 – 02.12.2019

Kanonikus em. Konrad Dobmeier

Kanonikus em. Konrad Dobmeier

Monsignore, BGR

geboren: 13.01.1935
Weihedatum: 29.06.1966
Eintrittsdatum: 01.12.2002
Administrator: 22.03.2004 – 07.10.2013

Kanonikus em. Wilhelm Pitschmann

Kanonikus em. Wilhelm Pitschmann

geboren: 29.05.1942
Weihedatum: 18.07.1970
Eintrittsdatum: 01.03.2013
Administrator: 08.10.2013 – 13.06.2022

Stiftsarchiv / Stiftsbibliothek

Das Kollegiatstift besitzt ein reiches Stiftsarchiv, das bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht. Hinzu kommt eine kleine Stiftsbibliothek mit einigen spätmittelalterlichen Handschriften und Inkunabeln. Für die Verwaltung, Benützung und wissenschaftliche Verwertung sind seit 1972 das Bischöfliche Zentralarchiv und die Bischöfliche Zentralbibliothek zuständig.
Im Falle von Recherchen wenden Sie sich bitte an:

Stiftskirche:

Kollegiatstift St. Johann
Krauterermarkt 5
( neben Dom St. Peter )
93047 Regensburg

Tel.: 0941 55438
Email: kirche@kollegiatstift-stjohann.de

Spendenkonto:

Kollegiatstift St. Johann
Liga Bank eG Regensburg
IBAN:  DE38 7509 0300 0801 1000 33
BIC:     GENODEF1M05

Ab 300,- € erhalten Sie eine Spendenquittung.
Hierfür bitte die vollständige Adresse angeben.

Administration:

Kollegiatstift St. Johann
Viereimergasse 1
()
93047 Regensburg

Tel.: 0941 55438
Email: info@kollegiatstift-stjohann.de

Mietzahlungen / sonstige Zahlungen:

Kollegiatstift St. Johann
Liga Bank eG Regensburg
IBAN:  DE74 7509 0300 0001 1000 33
BIC:     GENODEF1M05

Verwendungszweck: Mieternummer / Name / Straße / ggf. genauere Angabe.

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